Maßnahmen

Maßnahmen sind das Herzstück des NGP. Ohne diese können definierte Zielzustände nicht erreicht werden. Diese konzentrieren sich daher auf die Erhaltung des nährstoffarmen Offenlandes und den Waldumbau von Nadelforsten zu Mischwäldern in der Bergbaufolgelandschaft.

Durch eine extensive ökologische Landwirtschaft (Mahd, Beweidung, Mulchen) lassen sich weite Teile des NGP dauerhaft für Offenlandarten erhalten. Darüber hinaus werden Biotoppflegemaßnahmen auf Sonderstandorten (Sandtrockenrasen, Rohboden, Feuchtheiden, Waldwiesen) für bestimmte Zielarten durchgeführt.

Seit 2006 werden Kiefernreinbestände schrittweise in lichte Kiefern-Birken-Eichenwälder „umgebaut“. Der Prozess dauert viele Jahrzehnte, bevor der Mischwald sich selbst überlassen wird. Inzwischen sind etwa 200 ha strukturreiche mehrschichtige Bestände entstanden. Vor 20 Jahren fanden unter den Kiefern eher Laubbaumpflanzungen statt, die mit Wildzäunen geschützt werden mussten. Die Wildschutzzäune wurden inzwischen zum größten Teil zurückgebaut, weil die im Durchschnitt 7 Meter hohen Laubbäume nicht mehr verbissen werden können. Zudem reguliert der Wolf die Schalenwildbestände.

In den letzten Jahren werden hingegen mehr natürliche Verjüngungen durch Selbstansamung angewendet. Das Durchschnittsalter des Hochwaldes betrug 48 Jahre (2025), das durchschnittliche Alter der eingebrachten Laubbäume ca. 23 Jahre. Von den ca. 700 ha Wald werden aufgrund der geotechnischen Sperrungen nur etwa die Hälfte forstlich nach PEFC-Zertifizierungsstandards bewirtschaftet.

Um Mischwald als Lebensraum für Waldschnepfe, Nachtschwalbe und Heidelerche zu gestalten, müssen regelmäßige flächige Durchforstungen durchgeführt werden. Das einfallende Licht fördert die Laubbäume. Zudem werden Lichtlöcher für Naturverjüngung angelegt, um den strukturarmen Altersklassenwald durch diese „grüne Augen“ zu beleben. Für eine vielfältige Entwicklung an den Rändern zu ermöglichen, werden Waldränder aktiv gestaltet.

Weitere Vorher-Nachher-Vergleiche

Waldumbau Kranichinsel

Waldumbau LZ 1 Mosaik Partwitzer Heide

Partwitzer Heide

Partwitzer Hutung

Waldumbau Laubholzunterstand

Gehölzarme Offenlandflächen zeichnen sich durch ihren steppenhaft anmutenden Charakter aus. In der Bergbaufolgelandschaft sind sie aufgrund ihrer Entstehung aus gekippten Sanden und Kiesen phasenweise trocken, wasserabweisend und nährstoffarm. Auf exponierten Stellen dominieren eher trockenheitsangepasste Sandtrockenrasen und Silbergrasflure. Ansonsten ist eine landwirtschaftliche Nutzung (Sandäcker, Grasflure) nur eingeschränkt möglich.

Etwa 230 ha Offenland bewirtschaftet die Lausitzer Seenland gGmbH ökologisch. 163 ha davon als Acker, 41 ha Dauergrünland, 26 ha Trockenrasen und Waldwiesen. Zusätzlich werden zur Futterverwertung robuste Rinder ganzjährig gehalten. Dadurch wird eine Wiederbewaldung der Landschaft verhindert. Ohne diese würden die letzten Lebensräume von Brachpieper und Steinschmätzer verloren gehen.

Das Lausitzer Seenland ist bekanntermaßen von Braunkohlentagebauseen geprägt, von denen zum Teil einige dieser Bergbaufolgeseen wie der Neuwieser und Bergener See noch sehr sauer sind (pH-Wert < 3,0). Die pH-Wert sind für Fische und Amphibien zu sauer.

Seltene Amphibienarten wie die Kreuz- und Knoblauchkröte laichen daher nur in regenwasserversorgten Löchern und Gräben sowie in ufernahen Bereichen, die vom Regenwasserzufluss versorgt werden. Da diese Kleinstgewässer im Kerngebiet selten sind, hat das NGP regenwassergespeiste Laichgewässer („Himmelsteiche“) künstlich angelegt. Dabei wird der Untergrund in einer Geländevertiefung mit Ton oder Bentonitmatten abgedichtet.

Etwa 230 ha unserer Landwirtschaftsflächen werden seit Ende 2023 in Eigen- oder Fremdleistung nach den Regeln der EU-Ökolandbau-Verordnung ökologisch bewirtschaftet.

163 ha davon sind extensive Ackerbestände mit Roggen, Wicken und Buchweizen sowie Luzernegras, 41 ha sind Dauergrünland.

Zur Futterverwertung werden Galloways und schottische Hochlandrinder ganzjährig gehalten. Alle Acker- und Grünlandflächen werden nach den Vorgaben der Richtlinie Agrar und Klima (RL AUK/2023) gepflegt.

Weitere 26 ha sind Landschaftspflegewiesen bzw. Grünlandbestände mit jungen Streuobstbäumen oder Magerwiesen, die für Ausgleichsmaßnahmen gebunden sind.

Ein Großteil der Flächen des NGP sind geotechnisch gesperrt und dürfen von der Öffentlichkeit nicht betreten werden. Daher befindet sich am Rand des Sperrgebietes der Aussichtspunkt Bergener See.  Er ist gut mit dem PKW erreichbar. Dort befindet sich eine Schutzhütte, Sitzgruppen, Informationstafeln und Parkmöglichkeiten.

Von diesem aus können Tiere ohne Störung (u. a. Wölfe) beobachtet werden. Der Aussichtspunkt ist überregional bei Naturfotografen bekannt. Auf Anfrage werden auch Führungen für Kleinstgruppe entgeltlich angeboten.

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